Immobilienrecht

Im Immobilienrecht bieten wir neben der anwaltlichen Leistung im Hinblick auf die Prüfung von Grundstückskaufverträgen schon aufgrund unseres großen Notariats mit vier Notaren alle Angebote des Grundstücksrechts. Hierbei begleiten wir Sie beim Kauf und Verkauf von Grundstücken und Wohnungseigentum, nebst den entsprechenden Grundbucheintragungen. Wir beraten Sie über Begriffe wie Kaufpreisfälligkeit, Übergabe, Sachmängelhaftung, Vollstreckungsunterwerfung, Auflassungsvormerkung und Belastungsvollmacht.

Wir erteilen Ihnen Notarbestätigungen, fordern Unbedenklichkeitsbescheinigungen an, ebenso wie Löschungsbewilligungen.

Häufig besteht auch Beratungsbedarf im Wohnungseigentumsrecht, wenn Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern aufkommen, sei dies in der Eigentümerversammlung, mit dem Verwalter oder mit der Gemeinschaftsordnung. Anwaltliche Hilfe ist mitunter auch gefragt bei der Auflösung der Wohnungseigentumsgemeinschaft oder bei der Vermietung von Wohnungseigentum oder Teileigentum.

Wir beraten Sie darüber hinaus im Maklerrecht und überprüfen Maklerverträge auf das Vorliegen von Alleinaufträgen, einer Doppeltätigkeit oder von Koppelungsgeschäften. Es können Überprüfungen von Reservierungsvereinbarungen ebenso wie von Provisionsansprüchen vorgenommen werden.